Euro-Lastschriften
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugsermächtigung und dem des Abbuchungsauftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.