Steuer-ID oder Steuernummer mitteilen

Teilen Sie uns unkompliziert Ihre Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer mit.

Natürliche Personen müssen als Kontoinhaber, als Bevollmächtigte und bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen die Steuer-Identifikationsnummer angeben, welche sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.   
Firmenkunden/Vereine müssen bei der Eröffnung von Konten gemäß Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (siehe § 154 (2) AO) die für einkommensteuerliche Zwecke geltende Steuernummer angeben. Sobald eine Wirtschafts-ID nach §139 c AO zugeteilt wurde, ist diese zu verwenden.

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Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben - zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen einschließlich etwaiger Anschlussfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Grundlage dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, soweit Sie diese personenbezogenen Daten zwecks Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit uns eingeben oder ein Vertragsverhältnis mit der Raiffeisenbank Elbmarsch eG bereits besteht. Nur in diesem Fall ist die Eingabe von personenbezogenen Daten erforderlich im Sinne von Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO. Andernfalls erfolgt diese Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.

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